Haben Gefängnisse eine abschreckende Wirkung?

Der nachfolgende Beitrag ist aus Instead of Prisons übersetzt.

Der Mythos der Abschreckung

Mythos: Gefängnisse schrecken auf zwei Arten Verbrechen ab:

1. Sie schrecken potenzielle Kriminelle ab, die sich entscheiden, das Risiko nicht einzugehen.
2. Sie schrecken Gefangene nach ihrer Entlassung von weiteren kriminellen Aktivitäten ab.

Die Realität: Die Annahme, dass Gefängnisse überhaupt abschreckend wirken, ist höchst fragwürdig.

Gefängnisse schrecken vielleicht nur einen sehr kleinen Prozentsatz derjenigen ab, die ihre Strafe abgesessen haben, aber sie fördern die Kriminalität nach der Entlassung bei einer weitaus größeren Zahl ehemaliger Gefangener.


„Das Versagen der großen Institutionen bei der Reduzierung der Kriminalität ist unbestreitbar …. Institutionen bestrafen zwar erfolgreich, aber sie schrecken nicht ab …. Sie verändern den Straftäter, aber die Veränderung ist eher negativ als positiv. Es ist keine Überraschung, dass die Institutionen bei der Reduzierung der Kriminalität nicht erfolgreicher waren.“

-National Advisory Commission on Criminal Justice Standards & Goals, Corrections

Abschreckung und Bestrafung ersetzen die Rehabilitation als Begründung für die Inhaftierung. Da Abschreckung schon immer ein implizites Ziel der Resozialisierung war, ist diese politische Veränderung nur ein kleiner Schritt. Eine Politik der Abschreckung verschleiert lediglich die Fortsetzung der Bestrafung, die bis zu einem gewissen Grad durch den Wunsch nach Vergeltung motiviert ist.

Trotz ihrer überragenden Bedeutung in der Strafrechtspolitik wird der Erfolg der Abschreckung nie wirklich untersucht, weil man befürchtet, dass sie sich als Hirngespinst erweisen könnte. Genauso wird die Vergeltung nie wirklich untersucht, weil man befürchtet, dass sie eine Tatsache sein könnte.

Es gibt nur wenige statistische Daten, die die Annahme der Abschreckung stützen, und es wurde auch nur wenig danach gesucht, obwohl es immer mehr Literatur von Psycholog_innen gibt, die im Allgemeinen der Meinung sind, dass die Belohnung von erwünschtem Verhalten effektiver ist als die Bestrafung von unerwünschtem Verhalten. Warum hält die Öffentlichkeit dann an einem „kindlichen Glauben“ an Strafe als Abschreckung für Verbrechen fest? Die längsten Gefängnisstrafen sind denjenigen vorbehalten, die ihre Straftaten am wenigsten wahrscheinlich wiederholen werden, was auf andere Absichten als Abschreckung hindeutet. Dieser „kindliche Glaube“ sollte auf andere Motive hin untersucht werden.

Neben dem Mangel an Daten zur Abschreckung gibt es weitere Schwierigkeiten bei der Bewertung der Abschreckung:

1. Die Abschreckung zu messen, indem man die Zahl der Gesetzesbrechenden mit der Zahl der Menschen vergleicht, die sich aus Angst vor strafrechtlichen Sanktionen an das Gesetz halten. Letzteres ist unmöglich zu messen und ersteres unzuverlässig, da die Mehrheit der Gesetzesbrechenden in der Bevölkerung nicht gefasst wird.

2. Neben strafrechtlichen Sanktionen werden auch andere Sozialisationsfaktoren nicht berücksichtigt, die zu nicht-strafrechtlichem Verhalten anregen oder davon abhalten.

3. Die „Beweise“ für Abschreckung stützen sich hauptsächlich auf die Rückfallquoten bei Bewährungsstrafen, eine Methode, die inzwischen ernsthaft in Frage gestellt wird.

4. Die Faktoren, die für die Abschreckung von Verbrechen relevant sind, sind äußerst komplex. Dazu gehören die wirtschaftlichen, sozialen und psychologischen Faktoren und die individuellen Reaktionen auf tatsächliche oder angedrohte Strafen, aber auch:

„… die Art des Verbrechens, das Ausmaß des Wissens, dass es sich bei dem Verhalten um ein Verbrechen handelt, der Anreiz, das Verbrechen zu begehen, die Schwere der angedrohten Strafe und das Ausmaß, in dem die Strafe bekannt ist, sowie die Wahrscheinlichkeit, dass der Täter gefasst und bestraft wird. Die Vielfalt und Komplexität dieser Variablen, die Schwierigkeit, eine Gruppe potenzieller zukünftiger Straftäter für die Untersuchung zu isolieren, und das Problem, wie man die Schwere und Wahrscheinlichkeit der Bestrafung variieren kann, um die relative Wirksamkeit verschiedener Maßnahmen zu bestimmen, stellen die Forschung vor so große Probleme, dass es unwahrscheinlich ist, dass wir endgültige Daten erhalten werden, zumindest für eine sehr lange Zeit.“

-Struggle for Justice, S. 56-57

Theorien der Abschreckung

„Bestrafung ist kein Abschreckungsmittel. Das System hat mich gelehrt, innerhalb der Mauern zu funktionieren. Die Abschreckung, die mich davon abhält, wieder ins Gefängnis zu gehen, ist nicht die Strafe, sondern die Tatsache, dass ich zum ersten Mal in meinem Leben Menschen begegnet bin, die mir signalisiert haben, dass in mir etwas Gutes steckt … die Abschreckung ist, dass ich mich so sehr schämen würde, ein Verbrechen zu begehen, weil die Menschen mich lieben und ich sie enttäuscht hätte. Vor allem aber hätte ich mich selbst im Stich gelassen.“

-Chuck Bergansky, Fortune News, April 1975

Es gibt zwei Theorien der Abschreckung: die spezielle und die allgemeine. Die Theorie der speziellen (oder spezifischen) Abschreckung geht davon aus, dass eine Form der Bestrafung dem Einzelnen eine Lektion erteilt. In Bezug auf strafrechtliche Sanktionen besagt sie, dass eine Person im Gefängnis nicht in der Lage ist, Straftaten gegen die Öffentlichkeit zu begehen, und dass die Person nach ihrer Entlassung aus dem Gefängnis aufgrund der unangenehmen Erfahrungen im Gefängnis davon abgehalten wird, neue Straftaten zu begehen.

Die Theorie der allgemeinen Abschreckung gilt für die Gesellschaft als Ganzes: Sie geht davon aus, dass Verbrechen durch die Androhung unangenehmer Konsequenzen verhindert werden und verstärkt diese Androhung immer wieder, indem sie bestimmte Straftäter_innen ins Gefängnis bringt. Es wird angenommen, dass die allgemeine Abschreckung die stärkere Abschreckungswirkung auf das Verhalten der Masse ausübt.

Theoretisch könnte z.B. die Wirkung einer Gefängnisstrafe für Einbrecher_innen sowohl speziell (um sie von einem Einbruch nach der Entlassung abzuhalten) als auch allgemein (um potenzielle Einbrecher_innen davon abzuhalten, das Risiko einzugehen) sein.

Probleme mit spezieller Abschreckung

Es scheint offensichtlich, dass Gefangene davon abgehalten werden, während der Haft Straftaten zu begehen, aber es ist bei weitem nicht so offensichtlich, dass Gefangene davon abgehalten werden, nach ihrer Entlassung weitere Straftaten zu begehen. Für die wenigen, die erwischt und eingesperrt werden, ist die Erfahrung im Gefängnis wahrscheinlich eher kriminalitätsfördernd als abschreckend:

„… die Rückfallquote ist so hoch, und die Wiederholungstaten sind oft schwerwiegender als die ersten, dass die Inhaftierung für einige eher ein ermutigender als ein abschreckender Faktor zu sein scheint.“

-Willard Gaylin, Partial Justice, S. 20

„Keine Studie, die ich je gesehen habe, und davon gibt es viele, gibt die Gewissheit, dass das Gefängnis die Kriminalität reduziert, während es zahlreiche Beweise dafür gibt, dass die Tatsache der Inhaftierung stark zu kriminellen Aktivitäten nach der Entlassung beiträgt.“

-William Nagel, The New Red Barn, S. 149

Diese Aussagen werden durch viele Studien bestätigt, darunter eine umfassende Studie über Bewährung aus dem Jahr 1970, die zu dem Schluss kommt:

„… fast zwei Drittel der Straftäter_innen, die auf Bewährung entlassen wurden, waren ein Jahr später nicht mehr verhaftet worden, während weniger als die Hälfte derjenigen, die ins Gefängnis kamen, ebenso erfolgreich waren. Diese Unterschiede im „Erfolg“ blieben auch dann bestehen, wenn man Geschlecht, Alter, Race, Straftat und Vorstrafen der Täter_innen berücksichtigte.“

Probleme mit der allgemeinen Abschreckung

Es ist äußerst riskant, Schlussfolgerungen über die allgemeine Abschreckung zu ziehen. Die meisten Menschen können sich an mindestens ein Mal erinnern, als sie sich nur aus Angst, erwischt zu werden, entschieden haben, kein Verbrechen zu begehen. Die Entscheidung, eine Geschwindigkeitsübertretung zu begehen, hängt oft von der wahrgenommenen Wahrscheinlichkeit ab, erwischt zu werden. Aber Geschwindigkeitsübertretungen sind einzigartig einfach. Der Fahrer*die Fahrerin kann in der Regel feststellen, ob ein Cop in der Nähe ist, er_sie kennt sowohl die Strafen als auch die Vorteile der Tat und hat die Möglichkeit, die Risiken abzuwägen.

Die meisten Entscheidungen, Straftaten zu begehen, sind weitaus komplexer. Zu den vielen Faktoren gehören der Bedarf oder die Gier nach Geld und das spontane oder zwanghafte Ausleben von gewalttätigen Gefühlen. Mord zum Beispiel gilt als eines der am wenigsten abschreckenden Verbrechen, unabhängig vom Strafmaß, weil die meisten Morde ohne Vorsatz zwischen Ehepartner_innen, Freund_innen und Bekannten geschehen.

Die meisten Entscheidungen, ein Verbrechen zu begehen, liegen zwischen den Extremen Geschwindigkeitsübertretung/Rasen und Mord. Die Abschreckungstheorie geht davon aus, dass es eine kleine Gruppe von Menschen gibt, für die die Strafe bewusst oder unbewusst ihr Verhalten beeinflusst und sie zu einer Straftat hinführt oder davon abhält.

Untersuchungen zur Bestrafung in Europa kamen zu dem Schluss, dass die Politik der Bestrafung und ihre Variationen keinen wirksamen Einfluss auf die Kriminalitätsrate haben. Thorsten Sellin, emeritierter Professor für Soziologie an der University of Pennsylvania, fand in seiner Studie über die Todesstrafe heraus, dass die rohen Mordraten unabhängig von einer gesetzlich verankerten Todesstrafe gleich sind, dass sich die Raten in Staaten, die die Todesstrafe abschafften oder wieder einführten, nicht wesentlich veränderten und dass die Mordraten in Städten stabil blieben, in denen Hinrichtungen stattfanden und vermutlich auch bekannt gemacht wurden.

1961 wurden in Kalifornien die Strafen für Angriffe auf die Polizei deutlich erhöht. Doch laut einer Folgestudie des California Assembly Committee on Criminal Procedure war die Wahrscheinlichkeit, dass Cops angegriffen wurden, 1966 fast doppelt so hoch. In jüngerer Zeit haben die strengen Drogengesetze in New York die Drogenkriminalität nicht verringert, sondern durch die erhöhte Belastung der Justiz die Effizienz und das Funktionieren des Strafrechtssystems untergraben.

Zusätzlich zu den starken Zweifeln an der praktischen Wirksamkeit der allgemeinen Abschreckung stellt sich auch eine ernste moralische Frage. Hat die Gesellschaft das Recht, eine Person zu bestrafen, um eine andere abzuschrecken? Wir glauben, dass die Antwort nein lautet.

Es ist klar, dass Gefängnisstrafen die von der Öffentlichkeit am meisten gefürchteten Straftaten nicht reduzieren können. Strenge Strafmaßnahmen spiegeln die Ängste der Öffentlichkeit wider, aber sie reduzieren die Kriminalität nicht. Strafen können die tieferen Ursachen des sogenannten kriminellen Verhaltens nicht ausgleichen.

Solange die Bestrafung und Kontrolle von Gefängnissen mit der Abschreckung von Verbrechen gleichgesetzt wird, ist es die Aufgabe von Abolitionist_innen, diesen Mythos zu widerlegen. Die Energien der Gesellschaft sollten besser darauf verwendet werden, die kulturellen und strukturellen Ursachen der Kriminalität zu bekämpfen.