Russland: Herausgebende eines radikalen Studentenmagazins verhaftet, weil sie ein Protestrechtsvideo veröffentlicht haben

Letzte Woche durchsuchten die russischen Behörden die Büros des Studentenmagazins DOXA und die Wohnungen der vier Herausgebenden. Die vier Redakteur_innen Armen Aramyan, Natasha Tyshkevich, Volodya Metelkin und Alla Gutnikova wurden anschließend angeklagt und unter Hausarrest gestellt.

DOXA ist ein beliebtes, von Student_innen geführtes Online-Magazin. Es ist bekannt für seine Kritik an der modernen Universität und für Texte, die radikale Philosophie verbreiten: besonders die feministische, marxistische und anarchistische. Es enthält auch Kolumnen über das komplexe System der Hochschulbildung in Russland und Student_innenproteste. Außerdem ist DOXA dafür bekannt, Solidaritätsaktionen mit Student_innen zu organisieren, die wegen ihrer Meinungsfreiheit verfolgt werden.

Am 22. Januar veröffentlichte DOXA ein Video mit dem Titel „Sie können die Jugend nicht schlagen“. Das Video fordert Student_innen dazu auf, ohne Angst zu protestieren und erklärt, dass es illegal ist, sie aus politischen Gründen von der Schule zu verweisen. Ein paar Tage später wurde das Video auf Anfrage des Föderalen Dienstes für die Überwachung von Kommunikation, Informationstechnologie und Massenmedien (Roskomnadsor) heruntergenommen, der behauptete, dass das Video angeblich gegen Artikel 20.2 des russischen Verwaltungsgesetzbuches verstößt, weil es „zur Teilnahme an nicht genehmigten öffentlichen Veranstaltungen aufruft.“

Am frühen Morgen des 14. April führten die Behörden Durchsuchungen in den Wohnungen von Aramyan, Tyshkevich, Metelkin und Gutnikova durch, beschlagnahmten elektronische Geräte und nahmen alle vier Herausgebenden fest. Später am Tag wurden die vier vor Gericht gebracht und inmitten eines etwa 200 Personen starken Protests, der eine Solidaritätskette um das Gerichtsgebäude bildete, wegen eines Verbrechens nach Artikel 151.2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation angeklagt: „Beteiligung von Jugendlichen an Aktivitäten, die für sie schädlich sein können“. Die Herausgebenden stehen derzeit unter Hausarrest und dürfen das Internet nicht nutzen. Außerdem werden sie gezwungen, ein elektronisches Tag zu tragen, um ihre Bewegungen zu überwachen. Am 16. April wurden die vier in einem offensichtlichen Versuch der Einschüchterung und Schikane darüber informiert, dass sie bis Ende Mai jeden Werktag verhört werden.

In der redaktionellen Erklärung, die auf der DOXA-Website veröffentlicht wurde, heißt es:

„Der Druck, dem die journalistische Gemeinschaft in letzter Zeit ausgesetzt war, ist beispiellos, aber wir werden unsere Aktivitäten nicht einstellen. Wir werden weiterhin hervorheben, was für junge Menschen wichtig ist und uns weiterhin für ihre Rechte einsetzen.“

In einem Akt der Solidarität haben über 1000 Akademiker_innen aus der ganzen Welt, darunter Nika Dubrovsky und Judith Butler, einen Brief zur Unterstützung der verfolgten Redakteur_innen unterzeichnet. In dem Brief heißt es:

„Die Anschuldigungen gegen die Redakteur_innen sind absurd. DOXA hatte ein eher unschuldiges Video gepostet, das andere dazu aufforderte, ohne Angst zu protestieren und dass der Ausschluss von Student_innen aus politischen Gründen ungesetzlich sei. Daraufhin verlangte die russische Kommunikationsbehörde Roskomnadzor die Entfernung des Videos. DOXA kam dem nach und entfernte das Video. Selbst dann wurden die Redakteur_innen nach Artikel 151.2 des russischen Gesetzes („Beteiligung von Jugendlichen an Aktivitäten, die ihnen schaden können“) angeklagt.

Vielleicht gibt es eine gewisse Ehre, wenn man für das gleiche Verbrechen wie Sokrates angeklagt wird? Dennoch ist es bemerkenswert, zu behaupten, dass Universitätsstudent_innen Schutz vor DOXA brauchen. Nur einer, der Bildung zur Herstellung von Gehorsam nutzt, verbietet kritisches Denken als Selbstschädigung. Und es ist kein Zufall, dass Gesetze wie diese auch gegen Gesellschaftskritiker_innen, Queers und Migrant_innen eingesetzt werden.“

Mehr Informationen auf Englisch findest du hier.


Quelle: Avtonom