Eine Auswertung zu Observation und Überwachung gegen die drei im sogenanten „Parkbank-Verfahren“ veurteilten Anarchist_innen
Im Folgenden wollen wir versuchen, für euch die Observations- und Ermittlungsmaßnahmen rund um das „Parkbank-Verfahren“ zusammenzufassen und einige Punkte zu klären, die für Menschen mit einem gesteigerten Interesse an Privatsphäre wichtig sein könnten.
Vorab sei hervorgehoben, dass alles auf Aktenlage der Bullen und unseren Schlussfolgerungen basiert. Der Sicherheitsapparat lässt sich naturgemäß nur ungern in die Karten schauen und legt auch in Strafverfahren nur die Teile seiner Berichte offen, von denen er glaubt, dass sie unbedingt nötig sind. Eine Herausgabe der gesamten Observationsprotokolle, welche von den Anwält_innen angestrebt wurde, wurde erwartungsgemäß verweigert. Somit sind auch unsere Berichte lückenhaft. Zieht eure Schlüsse und Erkenntnisse, aber betrachtet nichts als feststehende Wahrheiten – wir erzählen hier eine Geschichte, die die Bullen in einer Akte zusammengetragen haben!
Der Einfachheit halber bezeichnen wir die Angeklagten hier als Person 1, 2 und 3, der Reihenfolge nach, wie sie die Bühne betreten.
Eine erste Theorie und Vorfeldobservationen
Um mit der Geschichte zu beginnen, müssen wir etwas weiter zurück gehen:
Im Zusammenhang mit dem damals bevorstehenden OSZE Treffen und in Vorbereitung auf den G20 Gipfel, griff am 26.11.2016 eine größere Gruppe von Menschen die Hamburger Messe an.
Die Hamburger Polizeiführung befand sich im Anschluss in heller Aufregung. Aufgrund der räumlichen Nähe wurde ein Zusammenhang mit dem LIZ (Libertäres Zentrum) hergestellt. Person 1 war zu dieser Zeit Vorstand im zum LIZ gehörigen Verein und als solcher im Vereinsregister eingetragen. Aufgrund sogenannter polizeilicher Erkenntnisse, wurde ihm, so die Formulierung in den Akten, „ein Beitrag zu der Aktion, die eines vertrauten Umfeldes und intensiver Vorbereitung bedürfe“, zugetraut, eine tatsächliche Beteiligung aber nicht weiter nachgewiesen. Als weitere Hinweise behaupteten die Bullen, vermeintliche internationale Kontakte der Person 1 sowie das Interesse an Antirepressionsarbeit.
Im Zuge der Bullenaktionen im Nachgang des Angriffs auf die Messe, wurden unter anderem auch weitere Personen der Vereinsstruktur auf ihren Arbeitsplätzen und auch Zuhause aufgesucht, teilweise wurde der Versuch unternommen, mittels vermutlich erfundener Verbindungen, Menschen in Gespräche zu verwickeln und Verunsicherung zu schüren.
In Folge wurde Person 1 spätestens ab März 2018 mehr oder minder regelmäßig „präventiv“ observiert. In die Akte haben es drei dieser Observationen, aus dem gesamten Zeitraum bis zur Festnahme, geschafft, über die eine weitere Überwachungsmaßnahme gerechtfertigt werden sollte. Wir gehen davon aus, dass es mehr Aufzeichnungen innerhalb der ersten „Maßnahme“ gab. Aus anderen Verfahren ist mittlerweile bekannt, dass die Methode präventiver Observationen auch gegen andere Personen angewendet wurde. Auch orientierten sich die Observationsmaßnahmen scheinbar wesentlich an den Behörden besonders relevant erscheinenden Daten.
In den Observationsberichten wird Person 1 ein konspiratives Verhalten zugeschrieben, was unter anderem an der Nutzung von verschiedenen Fahrrädern festgemacht wurde.
Des Weiteren betonen die Bullen wiederholt, dass Person 1 Verbindungen in der Szene hätte und Orte wie das LIZ, den Infoladen Schwarzmarkt und die Rote Flora aufsuchen würde. (Person 1 hätte zum Beispiel nach den bundesweiten Hausdurchsuchungen im Zusammenhang der G20-Elbchaussee-Aktionen eine Vollversammlung in der Flora besucht.)
Spätestens nach einem Überwachungseinsatz in der Nacht vom 16./17. März 2018 vermuteten die Bullen außerdem eine Teilnahme an militanten Aktionen, da sich – aus Sicht der Repressionsbehörden – ein zeitlicher Zusammenhang mit dem Verlassen und Betreten der Wohnung von Person 1 (mit mehreren Leuten) und kaputten Scheiben in der Stadt herstellen ließe. Dies hat allerdings auch im weiteren Verlauf, soweit bekannt, nicht für einen „Anfangsverdacht“ gereicht, welcher ein konkretes Ermittlungsverfahren ermöglicht hätte. Dies kann aber auch eine taktische Entscheidung der Bullen gewesen sein, um die Observation nicht aufdecken zu müssen.
Es bleibt unklar, wie genau die Überwachung stattgefunden hat, klar ist aber, dass es Videoüberwachung von Hauseingängen gegeben hat. In diesem Zeitraum kommt auch Person 2 als Mitbewohner und Kontaktperson in den Fokus.
Ausgehend von diesen „Erkenntnissen“ wurde eine längerfristige Observation von Person 1 für sechs Monate, vom 9.11.2018 bis zum 8.5.2019 ,angeordnet. Dabei wurden „Straftaten von erheblicher Bedeutung“ in Bezug auf anstehende Gipfeltreffen und der Kampagne „united we stand“ prognostiziert.
Bei dieser längerfristigen Observation kam (beinahe) das gesamte Überwachungspaket zum Einsatz: Es wurden die Überwachung von Wohnort und Aufenthaltsorten, wie LIZ und dem Infoladen Schwarzmarkt, die technische Überwachung von (Tele)Kommunikationsmitteln und, in Bezug auf Fahrräder ,der Einsatz von GPS genehmigt.
Der Infoladen wurde in diesem Zuge nachweislich längere Zeit von einem gegenüberliegenden Gebäude aus videoüberwacht.
Einen Tag vor Ablauf der Observationsfrist, wurde von derselben Behörde, der SOKO Schwarzer Block, eine Verlängerung der Maßnahme um weitere sechs Monate beantragt. Der Antrag auf Verlängerung wurde unter anderem mit dem anstehenden G20-Gipfel in Biarritz begründet. Auch behaupteten die Bullen, dass sich ihre Annahmen bezüglich der „Eingebundenheit“ und „internationaler Kontakte“ bestätigt hätten – hierfür reichte eine angebliche Reise in einen weit von Biarritz entfernten Teil Frankreichs aus. Die Bullen bedienten sich hier auch am Narrativ internationaler Beteiligung am Schwarzen Block an der Elbchaussee beim G20-Gipfel.
So wurde Person 1 schlussendlich auch am 7. Juli 2019 observiert.
Eine Sommernacht im Juli
Die Observation am 07.07.2019 begann, laut Bullenbericht, in den frühen Abendstunden vor der Wohnung der Personen 1 und 2. Um 19.02 Uhr wurden beide beim Betreten ihrer Wohnung beobachtet. Anlass dafür, dass die Observationen in dieser Zeit stattfanden, war der bevorstehende Jahrestag des G20-Gipfels und der damit seitens der Bullen erwarteten Aktionen.
Wir gehen davon aus, dass es in diesem Rahmen weit mehr Observationen im Stadtgebiet gab und so ziemlich alles von Bullen, LKA usw. auf den Beinen war. Getrieben davon, in ihrer Schmach gegenüber der in den Jahren davor gelaufenen militanten Kampagne gegen das G 20 Treffen, doch noch irgendeinen Hinweis zu erhaschen.
Um 21.26 Uhr verlässt Person 1 die Wohnung mit einem Rad und wird von da an mit Rädern und vermutlich PKWs verfolgt. Um 21.39 Uhr betritt Person 1 eine Tankstelle, tankt Benzin in einen Kanister und bezahlt.
Gleich am nächsten Morgen lassen sich die Bullen vom Tankstellenverantwortlichen die Videoaufzeichnungen der Kameras im Außen- sowie im Ladenbereich geben. Zwar waren von den insgesamt 14 Videokameras einige nicht in Betrieb, jedoch muss mensch stets damit rechnen, dass Aufzeichnungen gemacht und auch gespeichert werden. Durch den weiten Winkel der Kameras bietet zudem das Tragen einer Schirmmütze keinen ausreichenden Schutz.
Nach dem Halt an der Tankstelle wird Person 1 weiter zu einer Kleingartenanlage begleitet, wo die Bullen sie von 21.47 Uhr bis 22.48 Uhr aus den Augen verlieren. Die Bullen warten offensichtlich die Stunde ab und nehmen die Verfolgung wieder auf, als Person 1 über den selben Zugang die Kleingartenanlage wieder verlässt. Die Cops beobachten, wie Person 1 eine Mülltüte in einem Mülleimer entsorgt, die später als Beweismittel in den Akten auftaucht, auf DNA untersucht wird und so weiter. Anschließend begleiten sie Person 1 bis zu ihrer Wohnung, welche diese um 23.04 Uhr betritt.
Laut Observationsbericht verlassen Person 1 und 2 wenig später, um 23.16 Uhr, die Wohnung und werden von dort, auf mehr oder weniger direkten Weg, bis zur einer Grünanlage an der Fruchtallee verfolgt. Dort verlieren die Bullen um 23.50 Uhr, nachdem die Fahrradbeleuchtungen ausgeschaltet wurden, kurzzeitig den Kontakt.
Um 23.57 Uhr stellen die Bullen in einem Park am Eppendorfer Weg zwei Personen fest und entscheiden sich, wahrscheinlich aus der Befürchtung heraus, die Zielpersonen wieder zu verlieren, zum Zugriff. Dort wird dann auch Person 3 mit angetroffen.
Was folgt ist allgemein bekannt: Durchsuchung der Personen, Festnahme, ED-Behandlungen, in derselben Nacht mehrere Hausdurchsuchungen bei den jeweiligen Meldeadressen und Wohnadressen. („Eventuell vorhandene Kraftfahrzeuge“ standen übrigens ebenfalls im Durchsuchungsbeschluss.)
Von Person 1 wurde zudem ein „Körperabstrich“ für den Einsatz von Mantrailern angefordert, um mit diesem auszumachen, wo sich Person 1 innerhalb der einen Stunde im Kleingartenverein aufhielt. In der Gewahrsamszelle wurde dann auf Anordnung der Staatsanwaltschaft („Gefahr im Verzuge“) ein Hautabstrich genommen.
Der Einsatz eines Spürhundes in der Kleingartenanlage wurde jedoch abgeblasen, weil die Bullen unterdessen herausgefunden hatten, dass auf Person 1 eine Parzelle gemeldet war, und sie sich so die aufwändige Suche sparten.
Im Anschluss an die Verhaftungen wurden, erwartungsgemäß, Teile des persönlichen Umfeldes sowie die von der Haft verschonte Person 3 von LKA Kräften observiert. Die Observation wurde vorerst für einen Monat angesetzt (längerfristige Obs.: 09.07.2019-15.08.2019), ebenso die Ermittlung von Handy und Standortdaten der Person 3. Dabei ging es den Bullen vor allem darum, sämtliche Kontakte mitzuschneiden.
Hierbei gab es sowohl Videoaufnahmen aus einem Blickwinkel auf den Eingangsbereich des Wohnhauses der Person 3 als auch weitere Bildaufnahmen, vermutlich von den Cops in zivil selbst angefertigt. Teilweise werden im Laufe der Observationen auch Personen, die Person 3 im Laufe der Zeit traf daraufhin selbst weiter verfolgt. Offiziell sind alle Observationen tagsüber irgendwann zwischen 7:00 und 20:00 für einen Zeitraum von maximal 8 Stunden durchgeführt worden. Zudem wurde ab etwa dem 17.07.2019 bis zum 17.08.2019 die akustische Überwachung von Person 3 außerhalb der Wohnung angeordnet, da diese laut den Cops Gespräche persönlich und nicht über das Telefon führte.
Im Laufe der Ermittlungen gab es bei Person 3 noch eine zweite Hausdurchsuchung, um Schriftproben und DNA zu bekommen.
Fahrräder, Observationen und GPS
Im Rahmen der Observationen nimmt des Thema Fahrräder einen großen Rahmen ein. Ganz einfach deshalb, weil die Beschuldigten sich viel auf solchen bewegen. Wir glauben auch weiterhin, dass für Menschen, die ein großes Bedürfnis nach Privatsphäre haben, das Rad das Mittel der Wahl für die Fortbewegungen in Großstädten sein sollte. Verfolger_innen in PKWs lassen sich einfacher abschütteln, das Tempo kann angepasst werden, zwischendurch kann der öffentliche Nahverkehr genutzt werden und die Beobachtung eventueller Verfolger_innen lässt sich leichter feststellen.
Hier gibt es aber einige Dinge zu beachten: Es lohnt sich immer, genug Zeit für Umwege, Beobachtungen und Rückversicherungen einzuplanen. Wer kennt es nicht: Die Pläne sind knapp, es entsteht Stress und wir lassen Fünfe grade sein. Die Routine ist eine verhängnisvolle Angelegenheit – sie gibt uns Sicherheit, aber eben auch falsche Sicherheit. Wir alle haben unsere Lieblingswege und Gewohnheit. Sie zu hinterfragen und immer wieder zu ändern, macht es eventuellen Verfolger_innen deutlich schwerer.
Unklar bleibt ob die „genehmigte“ Verfolgung von Rädern per GPS Geräten stattgefunden hat. Im Observationsbeschluss zu Person 1 wird dies explizit beantragt („GPS Überwachung in diesen Fall Fahrrad“) und somit scheint sie zumindest in der Ideenwelt des LKAs möglich zu sein. Des Weiteren lassen sich aber keine Hinweise in den Protokollen feststellen. Wir – und sicherlich auch andere – würden uns über praktische Erkenntnisse zu diesem Thema maßlos freuen. Bis dahin bleibt uns aber nur zu raten, eure Räder regelmäßig zu checken, zu wechseln oder frisch zu besorgen. Lasst eure eigenen Räder so wenig wie möglich offen herumstehen.
Laptops, TKÜ und nachträgliche Ermittlungen
Die im Folgenden beschriebenen Ermittlungsvorgehen der Bullen werden die meisten von euch nicht überraschen. Wir erwähnen sie dennoch, um euch in Erinnerung zu rufen, was die Bullen in Bewegung setzen, an welchen vermeintlichen Fakten sie sich entlanghangeln und worauf sie ihre Konstrukte aufbauen. Schlussendlich sind dies Aspekte, auf die wir achten müssen.
Bei den Hausdurchsuchungen wurden vor allem Laptops, Handys und Festplatten mitgenommen, aber auch CD/DVD, USB-Sticks, Sim-Karten, I-Pod und eine Kamera.
Es hat sich gezeigt, dass Namen an den Zimmertüren in Wohngemeinschaften durchaus Sinn machen. Die Bullen orientierten sich an den Namensschildern an den Türen und durchsuchten nur die Zimmer derer, die in der Nacht festgenommen wurden, sowie die Gemeinschaftsräume.
Es waren nicht alle beschlagnahmten Medien verschlüsselt – aufgefundene Reisebuchungen, Flyertexte, Broschüren und so weiter wurden seitens den Behörden genutzt, um das Narrativ der überzeugten Anarchist_innen zu untermauern.
Die Daten von verschlüsselten Laptops und Festplatten wurden von der Forensik ans BKA weitergereicht. Dieses scheiterte an der Entschlüsselung und auch ein um Hilfe gebetener Techniker von Interpol sah keine Chance, an die verschlüsselte Daten (u.a. per Truecrypt, LUKS) zu kommen.
Bei teilweise verschlüsselten Laptops wurden zumindest sämtliche „Internet-Nutzungsspuren“ ausgelesen (von Chats, Webmails, Backups, Tauschbörsen, Webbrowser, inklusive gelöschter Dateien). Von diesen Daten wurden keine als „strafrechtliche relevant“ eingestuft, aber die erkennbare Nutzung von Programmen wie TOR-Browser und Verschlüsselungssoftware wurde von den Bullen als „Indiz für konspirative Kommunikation“ eingestuft.
Nach Auswertung der beschlagnahmten Medien wurden für die ermittelten E-Mail-Accounts, Telefonnummern, inklusive einer VoIP-Nummer (Voice over Internet Protokoll: Technik um übers Internet zu telefonieren), und sämtliche IMEI-Nummern (lnternational Mobile Equipment ldentity: 15-stellige Seriennummer mit der
jedes Endgerät, das Mobilfunknetz nutzt, weltweit eindeutig identifiziert werden kann.) sowohl die Bestandsdaten als auch die Verkehrsdaten (im Sinne von §§ 96 Abs. 1 und 113 b TKG) bei den Providern abgefragt. Bemerkenswert ist, dass sich die Bullen bei einem linken Provider nicht einmal die Mühe machten Verbindungsdaten anzufragen, da sie es als aussichtslos erachteten, von dort Informationen zu bekommen. Alle anderen Sim-Karten und E-Mail-Anbieter _innen gaben bereitwillig Auskunft.
Das Auslesen der Mobiltelefone erfolgte über spezielle Programme der forensischen Abteilung. Zumindest der physikalische Speicher konnte damit ausgelesen werden.
Für die Auswertung von Sim-Karten können bei Straftaten von erheblicher Bedeutung Simcard-Identity und PUK beim zuständigen Netzbetreiber angefordert werden. Dabei stellte es kein Hindernis dar, dass manche Sim-Karten auf andere oder fiktive Namen angemeldet waren. Indem in den persönlichen Kontaktverzeichnissen der Handys die Telefonnummern i.d.R. unter den tatsächlichen (Vor)Namen gespeichert waren, konnten nahezu alle Kontaktpersonen ermittelt werden – unabhängig davon, ob diese selbst ihre Sim -Karte unter fiktiven Namen registriert hatten.
Die Ausgabe der Verbindungs- und Verkehrsdaten wurde letztendlich rückwirkend angeordnet, und zwar soweit wie die Daten noch bei den Providern vorhanden waren. Der Beschluss dazu kam vom Landgericht am 15. Juli 2019, also alles in allem sehr zeitnah.
Dass die Kommunikation über sämtliche Mobilfunkgeräte sowie die Standortdaten der Person 3 nach der Haftverschonung für einen Monat (offiziell) mitgeschnitten wurden, hatten wir bereits erwähnt. Das betraf auch den VoIP Anschluss.
Letztendlich lagen den Bullen die rückwirkenden Verbindungsdaten vor (Kontaktnummer, Zeitpunkt und Dauer). Inhaltlich konnten sie jedoch nur auf die Texte der SMS zurückgreifen, die sich noch auf den Handys befanden. Die Bullen legten dabei einen Rechercheschwerpunkt auf die Woche vor der Festnahme. Mit Vergleichen, welche SMS gelöscht wurden und welche nicht, gaben sie sich diverser Hypothesen hin, wer sich wie mit welcher konspirativ verabredet gehabt hätte.
Am Rande sei noch erwähnt, dass sich die Staatsanwaltschaft ereiferte, eine Durchsuchungsgenehmigung der sogenannten Habe von Person 2 im Knast sowie eine Zellendurchsuchung zu erlangen. Sie hatte die Hoffnung in bestimmten Bekleidungsstücken, die in besagter Juli-Nacht getragen wurden, RFID-Chips zu finden, um über eine Nachverfolgung der Chips zur großen Weisheit zu gelangen. Zu welchen Erkenntnisse das geführt hätte bleibt unklar – an der gesichteten Kleidung wurden keine RFID-Chips festgestellt und der Antrag auf Durchsuchung der Zelle wurde vom zuständigen Amtsgericht abgelehnt.
Soweit eine erste Auswertung. Wir wollen keine Panik schüren, sondern hoffen euch damit informiert und sensibilisiert zu haben.
Stay safe und immer eine Handbreit Wasser unterm Kiel!
Quelle: Kontrapolis