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Das Erste Berufungsgericht des allgemeinen Rechtssystems bestätigte die Entscheidung, den 22-jährigen Antifaschisten aus Brest, Andrei Kazimirov, nach Belarus auszuliefern, trotz des Verbots des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR).
Kazimirovs Anwalt, Illarion Vasiliev, sagte, er werde diese Entscheidung anfechten.
Ende August 2020 besuchten Sicherheitsbeamte der Brester Abteilung des Ermittlungskomitees Kazimirov und luden ihn zum Verhör ein. Andrei wird vorgeworfen, sich an den Protesten beteiligt zu haben, die durch die gefälschten Präsidentschaftswahlen im letzten Sommer im Land ausgelöst wurden. Nach der Befragung wurde er freigelassen, allerdings unter der Auflage, das Land nicht zu verlassen. Bei einer Verurteilung drohen ihm bis zu 8 Jahre Gefängnis.
Aus Angst vor Verfolgung zog Kazimirov nach Russland. Er wurde im Januar 2021 in Moskau auf Antrag der belarusischen Behörden festgenommen und in ein Untersuchungsgefängnis gebracht, um den Ausgang seines Auslieferungsverfahrens abzuwarten.
Im April 2021 gab die russische Generalstaatsanwaltschaft dem Antrag von Belarus auf Auslieferung des Antifaschisten statt.
Im Mai entschied das Moskauer Stadtgericht, Kazimirov auszuliefern, doch später verbot der EGMR die Auslieferung nach Regel 39 über Notmaßnahmen.
Einen ähnlichen Fall einer heimlichen Abschiebung eines Belarusen aus Russland gab es kürzlich ebenfalls. Am 22. Juli wurde bekannt, dass Russland den MMA-Kämpfer Aleksey Kudin an Belarus ausgeliefert hat, trotz eines ähnlichen Verbots durch den EGMR. Nun befindet sich Kudin in der Minsker Haftanstalt SIZO Nr. 1, wohin er ohne Benachrichtigung seiner Verteidigung gebracht wurde.